Gebühren

Rentenberater vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten. Sie erhalten keine Provision und können nicht in Konflikt mit eigenen Interessen oder denen des Gegners geraten.

Die Vergütung eines Rentenberaters richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Da mir eine größtmögliche Transparenz sehr am Herzen liegt, spreche ich mit meinen Mandanten über die Gebühren bevor ich für sie tätig werde.

Meistens übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Gebühren ab der Erhebung einer Klage vor dem Sozialgericht. Manche Versicherer decken auch das vorangehende Widerspruchsverfahren ab.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, setze ich mich mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um die Kostenübernahme zu klären.

Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung als Werbungskosten an (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20.11.1997 – Aktenzeichen IV B 5 – S. 2255 – 356/97 –).